Logo MLO Möbelland - Link zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung 

1. Unsere  Lieferungen,  Leistungen  und  Angebote  erfolgen  ausschließlich  aufgrund  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren schließen.

2. Unser  Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 

1. In  Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

2. Mit der Bestellung der Ware geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das Sie drei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden sind.

3. Die  Annahme  durch  uns  erfolgt  entweder  schriftlich  (z.B.  durch  Auftragsbestätigung),

durch  Annahme  von  Vorauszahlungen  auf  den  Kaufpreis  oder  durch  Zustellung  der bestellten Ware. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn wir vor Ablauf der Dreiwochenfrist das Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt haben. Maßgeblich für die Einhaltung  der  Frist  ist  der  Zeitpunkt,  zu  dem  unsere  Annahme  bzw.  Ablehnung  Ihnen zugeht. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Möbel ist ausgeschlossen. 

§ 3 Preise 

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und gelten, soweit nicht

ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Abholung ab unserem Lager. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

2. Besondere, zusätzliche vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Aufmaß, Lieferung, Montage, Entsorgung der Altmöbel usw., werden gesondert in Rechnung gestellt und bei der Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.

3. Eine Aufrechnung Ihrerseits ist nur mit Forderungen möglich, die von uns  anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 

§ 4 Änderungsvorbehalt 

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

3. Es können an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren, in der Preislage der bestellten, gestellt werden können.

4. Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind, und etwaige vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

5. Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und  Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflächen) sowie Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B.  Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und Abweichungen von Maßdaten vorbehalten. 

§ 5 Montage 

1. Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, sind uns die Räumlichkeiten, in denen die Montage erfolgen soll, frei von die Montage beeinflussenden Hindernissen und - sofern eine Decken- oder Wandbefestigung gewünscht ist - mit tragfähigen Decken bzw. Wänden zur Verfügung  zu  stellen. (d. h. keine Rigips-, Leichtbau-, Altbauwände, Wandstärken unter 10 cm)  Wenn  unsererseits  hinsichtlich  der  Montage  aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder Eignung bestehen, werden wir Ihnen dies vor der Montage mitteilen.

2. Der Käufer hat den freien Zugang in seine Wohnung zu gewährleisten und für ausreichend Parkmöglichkeiten zu sorgen. Es dürfen keine Möbel oder andere Gegenstände den Weg oder das Treppenhaus versperren. Türrahmen müssen mindestens ein lichtes Maß (Breite des Durchgangs) von 82 cm Breite und 197 cm Höhe haben, ansonsten muss der Käufer darauf ausdrücklich hinweisen.

3. Unser Team ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die zwischen uns vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden solche  Arbeiten auf Ihren Wunsch hin dennoch ausgeführt, wird zwischen uns keinerlei Vertragsverhältnis begründet. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für derlei eigenmächtige Zusatzarbeiten. 

§ 6 Lieferbedingungen / Annahmeverzug / Gefahrübergang 

1. Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt und schriftlich vereinbart („Fester Liefertermin“) wurde, sind von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung stets unverbindliche Angaben.

2. In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger für uns nicht vorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse ruht das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, mit der Folge, dass die Vertragspartner für die Dauer  der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit sind.

Dies gilt auch, wenn sich der betroffene Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt in Verzug befindet. Sofern möglich, sind die Vertragspflichten den Gegebenheiten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen.

Wir werden Ihnen eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich anzeigen. Sofern derartige Störungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind oder die Ware auf  absehbare Zeit nicht bei unserem Lieferanten verfügbar ist und unsere Bemühungen um Beschaffung einer gleichartigen Ware vergeblich oder die hiermit verbundenen  Kosten für uns unverhältnismäßig sind, besteht ein unverzüglich schriftlich  anzuzeigendes Rücktrittsrecht im Hinblick auf die betroffene Ware. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen etwaige an uns geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

Ihre gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei Sie Schadensersatz nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen können.

3. Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Pflichten vollständig nachgekommen sind.

4. Sollten wir einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die in keinem Fall zwei  Wochen unterschreiten darf. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5. Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus anderen von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angenommen bzw. nicht  zugestellt,  sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Unser Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen.

Alternativ können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Aufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu ersetzen.

Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 25 Prozent des  Kaufpreises ohne Abzüge verlangen. Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.

6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des  zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem die Ware an Sie ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten.

7. Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.  

§ 7 Zahlung – Zahlungsverzug 

1. Mit Ausnahme von Küchenmöbeln und Elektrogeräten sind Zahlungen bei Abholung oder Lieferung in bar ohne jeden Abzug zu leisten. Der Käufer hat die Möglichkeit, bis zu drei Tage vor der Lieferung, den vollen Zahlbetrag auf ein Konto des Verkäufers zu überweisen oder an der Kasse einzuzahlen. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert! Bei Küchenmöbeln und Elektrogeräten ist die Zahlung ohne Abzüge spätestens fünf Tage vor Anlieferung auf ein Konto des Verkäufers zu überweisen.

2. Gerät der Käufer in Annahmeverzug (§5) oder wenn der Käufer aus anderen Bestellungen oder Teillieferungen derselben oder einer anderen Bestellung in Zahlungsverzug gerät, so kann der Verkäufer Vorauskasse verlangen. Dieses Recht steht dem Verkäufer auch dann zu, wenn er über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Käufers unbefriedigende Auskünfte erhält oder wenn Wechsel des Käufers zu Protest gehen, Schecks nicht eingelöst werden oder die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Kommt der Käufer mit seiner Verpflichtung zur Vorauskasse in Verzug, so kann der Verkäufer anstelle der Vertragserfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich nach §5. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware).

Die Hingabe einer Überweisung, eines Schecks oder EC- bzw. Kreditartenzahlung gilt nicht als Bezahlung. Bezahlung in diesem Falle liegt erst dann vor, wenn der Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers unwiderruflich erfolgt ist.

2. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, darf die Kaufsache durch Sie weder veräußert werden, noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden. Sie sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter  ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in  der Lage  ist, uns die  gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kaufgegenstand für einen Dritten bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

3. Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben über die Ihre Kreditwürdigkeit bedingenden  Tatsachen gemacht haben oder  sofern auf Ihrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit  besteht oder Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Durch diese Regelung werden unsere  weitergehenden Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens nicht berührt. 

§ 9 Warenrücknahme 

1. Im Falle eines  Rücktritts und/oder der Rücknahme gelieferter Waren haben  wir,  sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender Regelungen:

2. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.

3. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:

Für unbeschädigte Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei  Rücktritt und/oder Rücknahme nach Lieferung:

im 1. Halbjahr 20 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 2. Halbjahr 30 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 3. Halbjahr 40 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 4. Halbjahr 50 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 5. Halbjahr 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 6. Halbjahr 70 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 7. Halbjahr 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 8. Halbjahr 90 % des Kaufpreises ohne Abzüge

Für unbeschädigte Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und/oder Rückgabe nach Lieferung:

im 1. Halbj.    30 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 2. Halbj.    50 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 3. Halbj.    70 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 4. Halbj.    80 % des Kaufpreises ohne Abzüge

im 3. Jahr      90 % des Kaufpreises ohne Abzüge

Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.

4. Die Ziffern 2 und 3 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

§ 10 Gewährleistung 

(1) Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten sind, so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege sowie für Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese  Einflüsse ausgerichtet ist (wie etwa witterungsbeständige Gartenmöbel). 

§ 11 Haftung 

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unserer Vertragspartner, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so sind unsere Haftung, sowie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen, auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer/innen, Mitarbeiter/innen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

§ 12 Erfüllungsort / Vertragssprache / Rechtswahl 

1. Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort. Der Gerichtsstand ist Gera.

2. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Sollten einzelne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder anfechtbare Bestimmung ist möglichst so umzudeuten bzw. zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.       

4. Für  diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit  Ausnahme der Bestimmungen des

internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Wir  sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

5. Zugunsten besserer Lesbarkeit verwenden wir nur die männliche Form. Frauen / Diverse sind jedoch stets mitgemeint.                                                                                                         

Stand 2025